Wie sollten Anträge von Personen, die ihre Datenschutzrechte ausüben, bearbeitet werden?
Personen können Ihr Unternehmen kontaktieren, um ihre Rechte (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit usw.), die ihnen nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zustehen, auszuüben. Werden personenbezogene Daten auf elektronischem Wege verarbeitet, so sollte Ihr Unternehmen dafür sorgen, dass Anträge elektronisch gestellt werden können. Ihr Unternehmen muss den Antrag der betroffenen Person unverzüglich und grundsätzlich spätestens innerhalb…